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VPGeneral KGTransport und Logistik

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VPGeneral KG, Inzersdorfer Straße 125/2, 1100 Wien (im Folgenden „VPGeneral“ oder „wir“) für Transport-, Logistik-, Lager- und Fahrzeugmietleistungen. Stand: 30. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von VPGeneral gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, insbesondere für Hauszustellung, Paketlogistik, Transporte, Lagerung sowie die Vermietung von Transportfahrzeugen bis 3,5 Tonnen.

1.2Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn VPGeneral ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen. Einzelne Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

1.4Für Speditions- und Lagerleistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Für Beförderungen gelten die zwingenden Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) über das Frachtgeschäft und – bei grenzüberschreitenden Straßentransporten – das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1Angebote von VPGeneral sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote gelten 14 Tage ab Angebotsdatum.

2.2Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) von VPGeneral oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche oder telefonische Aufträge werden von VPGeneral schriftlich bestätigt.

2.3Angebote beruhen auf den Angaben des Auftraggebers zu Art, Menge, Gewicht, Maßen und Beschaffenheit der Güter sowie zu Abhol- und Zustellbedingungen (z. B. Stockwerk, Lift, Zufahrt, Ladezone). Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon ab, ist VPGeneral berechtigt, den Mehraufwand nach den vereinbarten Sätzen zu verrechnen oder den Auftrag anzupassen.

3. Leistungen von VPGeneral

3.1Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen wie Verpackung, Montage, Demontage, Entsorgung von Altgeräten, Wartezeiten, zweite Zustellversuche oder Lagerung außerhalb des vereinbarten Zeitraums werden gesondert verrechnet.

3.2Vereinbarte Abhol- und Zustelltermine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. VPGeneral bemüht sich um die Einhaltung angekündigter Zeitfenster und informiert den Auftraggeber bzw. Empfänger über absehbare Verzögerungen.

3.3VPGeneral ist berechtigt, sich zur Erfüllung Dritter zu bedienen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch alleiniger Vertragspartner.

3.4Von der Beförderung und Lagerung ausgeschlossen sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Gefahrgut, Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunstgegenstände, lebende Tiere, verderbliche Waren, temperaturgeführte Güter sowie Güter, deren Transport gesetzlich verboten ist oder einer besonderen Genehmigung bedarf.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1Der Auftraggeber hat die Güter transportsicher zu verpacken und zu kennzeichnen, soweit nicht die Verpackung durch VPGeneral beauftragt wurde. Für Schäden aus mangelhafter Verpackung haftet VPGeneral nicht.

4.2Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Abhol- und Zustellorte zu den vereinbarten Zeiten zugänglich sind (Zufahrt, Parkmöglichkeit, Haltezone, Zutritt zum Gebäude) und dass eine empfangsberechtigte Person anwesend ist. Vergebliche Anfahrten und Wartezeiten über 15 Minuten hinaus werden nach Aufwand verrechnet.

4.3Der Auftraggeber hat VPGeneral über Besonderheiten der Güter (Gewicht über 50 kg je Packstück, Empfindlichkeit, Wert über EUR 5.000 je Sendung) vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, damit Transport und Versicherung entsprechend geplant werden können.

4.4Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übergabe der Güter berechtigt ist und dass durch die Beförderung oder Lagerung keine Rechte Dritter verletzt werden.

5. Preise und Zahlung

5.1Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise ausgewiesen.

5.2Nicht im Preis enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart: Mautgebühren, Parkgebühren, Zölle, Verpackungsmaterial, Entsorgungsgebühren sowie Zusatzleistungen nach Punkt 3.1.

5.3Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Privatkunden kann VPGeneral Barzahlung oder Kartenzahlung bei Zustellung bzw. Vorauszahlung vereinbaren.

5.4Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) und ein Pauschalbetrag von EUR 40 für Betreibungskosten verrechnet; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % p. a. Darüber hinaus sind die notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.

5.5VPGeneral steht an den übernommenen Gütern ein gesetzliches Pfandrecht für alle Forderungen aus dem Auftrag zu (§§ 440, 421 UGB). Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Haftung bei Transport und Zustellung

6.1VPGeneral haftet für Verlust oder Beschädigung der Güter in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für Überschreitung der Lieferfrist nach den zwingenden Bestimmungen der §§ 425 ff UGB bzw. – bei grenzüberschreitenden Transporten – der CMR.

6.2Die Haftung für Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 431 UGB bzw. Art. 23 CMR mit 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds je Kilogramm des Rohgewichts der betroffenen Sendung begrenzt. Die Haftung für Lieferfristüberschreitung ist mit der Höhe der Fracht begrenzt.

6.3Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden von VPGeneral vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung für Personenschäden sowie nach zwingendem Recht unberührt.

6.4VPGeneral haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Verpackung, fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung, die natürliche Beschaffenheit der Güter, Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder Empfängers, höhere Gewalt, Streik oder behördliche Maßnahmen zurückzuführen sind.

6.5Übersteigt der Wert der Güter die Haftungsgrenzen, kann der Auftraggeber vor Transportbeginn eine Transportversicherung über VPGeneral zu den dafür vereinbarten Kosten beauftragen oder eine höhere Wertdeklaration gegen Zuschlag vereinbaren.

6.6Bei Montage-, Anschluss- und Demontageleistungen haftet VPGeneral für Schäden an der Wohnung oder an Einrichtungsgegenständen nur bei Verschulden; für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung gegenüber Unternehmern mit EUR 10.000 je Schadensfall begrenzt.

7. Schadensmeldung und Reklamation

7.1Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind bei Ablieferung auf dem Ablieferbeleg zu vermerken. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind VPGeneral innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen (§ 438 UGB; bei CMR-Transporten innerhalb von 7 Tagen, Lieferfristüberschreitung innerhalb von 21 Tagen).

7.2Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, wird vermutet, dass die Güter vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurden. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

7.3Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach den gesetzlichen Fristen (§ 439 UGB bzw. Art. 32 CMR), in der Regel ein Jahr ab Ablieferung.

8. Lagerung

8.1Die Lagerung erfolgt in von VPGeneral ausgewählten, trockenen und versperrbaren Lagerräumen in Wien. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Lagerplatz; VPGeneral darf die Güter innerhalb ihrer Lager umlagern.

8.2Die Mindestlagerdauer beträgt eine Woche. Das Lagerentgelt wird je angefangene Woche bzw. je angefangenen Monat laut Angebot verrechnet. Bei Langzeitlagerung ist das Entgelt monatlich im Voraus fällig.

8.3Ein- und Auslagerungen erfolgen zu den vereinbarten Zeiten und sind mit einer Vorlaufzeit von zwei Werktagen anzukündigen. Der Zugang zum Lager ist nur in Begleitung von Mitarbeitern von VPGeneral möglich.

8.4VPGeneral haftet für Verlust oder Beschädigung eingelagerter Güter nur bei Verschulden. Die Haftung ist, sofern kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, mit EUR 2 je Kilogramm, höchstens jedoch mit EUR 5.000 je Schadensfall begrenzt. Eine Lagerversicherung kann auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen werden.

8.5Werden eingelagerte Güter nach Ende der vereinbarten Lagerdauer oder nach Kündigung trotz schriftlicher Aufforderung und Nachfrist von vier Wochen nicht abgeholt, ist VPGeneral berechtigt, die Güter auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten oder zu entsorgen (§ 373 UGB sinngemäß).

8.6Das Lagerverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden; bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat ist VPGeneral zur sofortigen Kündigung berechtigt.

9. Fahrzeugvermietung

9.1VPGeneral vermietet Transportfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiger Gesamtmasse zur Selbstfahrt. Der Mieter und jeder weitere Lenker müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren über eine gültige Lenkberechtigung der Klasse B verfügen. Führerschein und amtlicher Lichtbildausweis sind bei Übergabe vorzuweisen.

9.2Bei Übergabe ist eine Kaution von EUR 500 (bar oder per Karte) zu hinterlegen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs zurückerstattet; offene Forderungen (Schäden, Treibstoff, Reinigung, Strafen) können davon einbehalten werden.

9.3Das Fahrzeug wird sauber, verkehrs- und betriebssicher sowie vollgetankt übergeben und ist im gleichen Zustand zurückzugeben. Fehlender Treibstoff wird zu EUR 2,50 je Liter zuzüglich einer Servicepauschale von EUR 20 verrechnet; außergewöhnliche Verschmutzung nach Aufwand.

9.4Zustand und Kilometerstand werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Die Mietdauer endet mit der Rückgabe der Schlüssel an VPGeneral innerhalb der vereinbarten Zeit. Verspätete Rückgabe wird je angefangene Stunde mit EUR 25 verrechnet, ab vier Stunden mit einem weiteren Miettag.

9.5Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder den im Vertrag genannten Lenkern, nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Untersagt sind insbesondere: Weitervermietung, gewerbliche Personenbeförderung, Fahrten außerhalb Österreichs ohne schriftliche Zustimmung, Transport von Gefahrgut, Überladung sowie Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.

9.6Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Für Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter je Schadensfall bis zu einem Selbstbehalt von EUR 1.500, sofern eine Kaskoversicherung besteht; bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Punkt 9.5 oder Fahrerflucht haftet der Mieter unbeschränkt. Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden, Dach und Innenraum sowie Schäden durch falsche Betankung oder unsachgemäße Ladungssicherung sind vom Selbstbehalt nicht gedeckt.

9.7Unfälle, Diebstahl und Schäden sind VPGeneral unverzüglich zu melden; bei Unfällen mit Personenschaden oder unklarer Verschuldensfrage ist die Polizei beizuziehen. Der Mieter darf keine Haftungsanerkenntnisse abgeben.

9.8Verwaltungsstrafen, Parkgebühren, Mautgebühren und Abschleppkosten aus der Mietzeit trägt der Mieter. Für die Bearbeitung von Behördenanfragen verrechnet VPGeneral eine Pauschale von EUR 30 je Vorgang.

9.9Fahrzeuge mit Ladebordwand werden nur nach Einweisung übergeben; die zulässige Tragkraft der Ladebordwand und die Nutzlast des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden. Für die ordnungsgemäße Ladungssicherung ist der Mieter verantwortlich.

10. Stornierung und Rücktritt

10.1Transport- und Zustellaufträge können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung werden 50 % des vereinbarten Entgelts, bei Stornierung am Leistungstag oder bei vergeblicher Anfahrt 80 % verrechnet.

10.2Fahrzeugreservierungen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden; danach wird ein Miettag, bei Nichtabholung der volle Mietpreis der ersten drei Tage verrechnet.

10.3Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass VPGeneral kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. VPGeneral kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung verletzt oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen.

10.4Verbraucher, die den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz (z. B. telefonisch oder per E-Mail) abgeschlossen haben, haben nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Beförderungs- und Fahrzeugmietverträgen mit einem bestimmten Termin oder Zeitraum (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Verlangt der Verbraucher den Beginn der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist, hat er bei Rücktritt den anteiligen Betrag für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.

11. Datenschutz

11.1VPGeneral verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Empfänger (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Lieferdetails) ausschließlich zur Vertragserfüllung und gibt sie nur insoweit an Dritte weiter, als dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf vpgeneral.at/datenschutz.

12. Schlussbestimmungen

12.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

12.2Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand nach § 14 KSchG. Erfüllungsort ist 1100 Wien.

12.3Verbraucher können sich bei Streitigkeiten an die Verbraucherschlichtungsstelle (verbraucherschlichtung.at) oder die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (ec.europa.eu/consumers/odr) wenden. VPGeneral ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet.

12.4Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. E-Mail genügt der Schriftform.

12.5Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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